Bewertungsportale nach Branche: wo deine Kunden bewerten

Team Regiofy

4. Oktober 2026

In den meisten Branchen fängt es bei Google an. Aber dort hört es nicht auf. Ein Hotel lebt auch von Booking.com, ein Salon von Treatwell, eine Arztpraxis von Jameda. Und jedes dieser Portale hat eigene Regeln: wer bewerten darf, ob du antworten kannst, was der Eintrag kostet.

Diese Übersicht nennt je Branche die Portale, die in Deutschland Bewertungen über Betriebe sammeln. Die Angaben zu Regeln und Kosten stammen von den Hilfe- und Unternehmensseiten der Portale selbst, gelesen am 4. Oktober 2026, die Urteile von der Website des Bundesgerichtshofs, die Gesetzesstelle von gesetze-im-internet.de. Wo wir eine Seite nicht abrufen konnten, sagen wir das.

Google zeigt auch Bewertungen anderer Portale

Bevor es um die einzelnen Branchen geht: Was auf anderen Portalen steht, kann auch in deinem Google-Unternehmensprofil auftauchen. Google nennt das „Drittanbieterrezensionen“ und schreibt: „Die Art des Unternehmens und sein Standort bestimmen, welche Rezensionen angezeigt und wie sie auf verschiedenen Geräten dargestellt werden.“

Mitreden kannst du dabei nicht: „Es kann nicht ausgewählt werden, von welchen Websites Rezensionen stammen sollen.“ Und: „Es lässt sich nicht verhindern, dass im Unternehmensprofil Rezensionen von anderen Websites angezeigt werden.“ Für Betriebe im Europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Deutschland, gibt es immerhin einen Weg, wenn dort etwas Falsches steht: „Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können Rezensionen von anderen Websites direkt bei Google melden.“

Quelle: Drittanbieterrezensionen, Google-Hilfe.

Ein Branchenportal ist also nicht nur ein zweites Schaufenster. Was dort steht, kann im ersten landen.

Gastronomie

Tripadvisor führt Restaurants, Hotels und Ausflugsziele. Für Antworten gelten dort strengere Regeln als bei Google, etwa keine Aufzählungen und keine Zitate aus der Bewertung. Was erlaubt ist, steht in Tripadvisor-Bewertungen verwalten. Die Bedingungen für Betriebe konnten wir am 4. Oktober 2026 nicht direkt abrufen, die Seiten wiesen den Abruf ab.

TheFork sammelt Bewertungen nur von Gästen, die über die Plattform reserviert haben. TheFork schreibt, „dass nur diejenigen, die ihre Reservierung tatsächlich wahrgenommen haben, eine Bewertung abgeben können“. Antworten kannst du direkt aus der Bewertungsübersicht. Für Restaurants ist TheFork ein bezahltes Reservierungssystem mit Einrichtungsgebühr (TheFork Manager). TheFork gehört zum Tripadvisor-Konzern.

OpenTable funktioniert ähnlich: „Reviews on OpenTable come only from guests with a completed reservation.“ Antworten geht im OpenTable-Dashboard.

Yelp hat eine Regel, die viele überrascht. Den Eintrag zu übernehmen ist kostenlos, und du kannst auf Bewertungen antworten. Um Bewertungen bitten darfst du dort aber nicht: „businesses are not permitted to ask their customers for reviews“ (Yelp Trust & Safety). Die Bitte, die bei Google erlaubt ist, kann bei Yelp schaden.

Hotels und Ferienunterkünfte

Booking.com: „Eine Bewertung kann erst nach einer Buchung geschrieben werden.“ Die Einladung zur Bewertung kommt etwa 48 Stunden nach dem Check-out. Antworten schreibst du im Extranet oder in der Pulse-App, und Booking.com prüft sie vorher, laut eigener Hilfe „bis zu 72 Stunden“.

HolidayCheck bietet Hotels einen kostenlosen Zugang zum eigenen Profil, das „Business Center“. Dort kannst du Bewertungen kommentieren. Ein Premium-Profil gibt es zusätzlich.

Airbnb: Nach dem Check-out werden Gast und Gastgeber zur Bewertung aufgefordert und haben dafür 14 Tage Zeit. Auf eine veröffentlichte Bewertung kannst du öffentlich antworten.

Tripadvisor gehört auch hier dazu, mit denselben Antwortregeln wie in der Gastronomie.

Für Hotels gilt der Google-Hinweis von oben besonders: „Im Unternehmensprofil eines Hotels … sind unter Umständen Rezensionen von Reisewebsites zu sehen.“

Handwerk

MyHammer lässt nur bewerten, wer über die Plattform beauftragt hat. Kunden können „für jeden Auftragnehmer, den Sie über unsere Plattform beauftragt haben, eine Bewertung abgeben, vorausgesetzt, die Arbeiten haben bereits begonnen oder Sie haben eine Anzahlung geleistet“. Die Bewertungsrichtlinie hat einen eigenen Abschnitt dazu, wie Betriebe auf Bewertungen reagieren.

CHECK24 Profis kennzeichnet Bewertungen mit drei Etiketten: „Verifizierte Buchung“, „Verifizierter Kontakt“ und „Externe Kundenbewertung“. Nur die erste setzt voraus, dass dich ein Kunde über CHECK24 beauftragt hat. Die Registrierung ist kostenlos, für vermittelte Kundenkontakte fallen bei einzelnen Leistungen Gebühren an. Antworten kannst du unter verifizierten Bewertungen, und der Kundenservice prüft sie vor der Veröffentlichung.

KennstDuEinen führt Betriebe aller Branchen. Eintragen ist kostenlos, antworten nicht: „In einem kostenfreien Eintrag auf KennstDuEinen hat man keine Möglichkeit, auf Bewertungen zu reagieren“.

ProvenExpert sammelt Bewertungen für Dienstleister. Im kostenlosen Tarif sind 10 Bewertungen öffentlich sichtbar.

Friseure und Kosmetik

Treatwell verschickt nach jedem Termin eine Bewertungsanfrage und veröffentlicht nur zeitnahe Bewertungen: „Wir veröffentlichen nur Bewertungen, die bis zu 3 Monate nach Ihrem Termin verfasst werden.“ Provision verlangt Treatwell laut eigener Seite nur für die erste Buchung eines Kunden.

Planity lässt nur online gebuchte Termine bewerten: „Telefonisch vereinbarte Termine, die handschriftlich in den Kalender eingetragen wurden, können keine Bewertung abgeben.“ Dazu eine Besonderheit: der Salon kann eine Bewertung ablehnen, aber nur aus vier festgelegten Gründen, etwa bei Beleidigungen oder wenn sie sich auf keine Leistung des Salons bezieht. „Eine Bewertung ohne Kommentar muss immer akzeptiert werden.“ Der Kunde bekommt bei einer Ablehnung eine E-Mail mit dem Grund.

Fresha lädt nach jedem abgeschlossenen Termin zur Bewertung ein, und du kannst auf Bewertungen antworten. Fresha ist ein Buchungssystem mit Monatspreis.

Immobilienmakler

ImmoScout24 hat eine eigene „Anbieterbewertung“ mit zwei Wegen. Interessenten bekommen eine Einladung, sobald sie über ein Exposé anfragen: „Eine entsprechende Einladung erhält jeder Immobiliensuchende, der eine Kontaktanfrage an einen Immobilienvermarkter … versendet“. Verkäufer und Vermieter, für die du gearbeitet hast, lädst du selbst im ScoutManager ein: „Sie selbst laden Ihre Auftraggeber:innen, für die Sie Immobilien verkauft bzw. vermietet haben, dazu ein, Ihre Dienstleistung zu bewerten.“ Deine Auftraggeber haben danach 90 Tage Zeit. Die öffentliche Anzeige deiner Bewertungen kannst du im ScoutManager abschalten. Eine Funktion zum Antworten haben wir in der Hilfe nicht gefunden.

Immowelt führt ebenfalls Maklerbewertungen. Die Hilfeseiten waren am 4. Oktober 2026 nicht erreichbar, die Bedingungen konnten wir deshalb nicht prüfen. Immonet gibt es nicht mehr als eigenes Portal, die Adresse leitet auf Immowelt weiter.

Deine Auftraggeber bewerten dich auf ImmoScout24 also nur, wenn du sie einlädst. Bei Google können sie es jederzeit.

Arzt-Bewertungsportale: Ärzte und Praxen

Jameda: „Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und direkten Kontakt mit dem bewerteten Arzt … hatte oder hat, kann eine Bewertung schreiben.“ Ein Termin über Jameda ist nicht nötig. Im kostenlosen Zugang kannst du Bewertungen lesen und kommentieren (Jameda-Preise).

TK-Ärzteführer: Hier sind alle niedergelassenen Ärzte bereits verzeichnet. „Alle Bewertungen sind grundsätzlich anonym.“ Und: „Ärzte können Bewertungen kommentieren.“

sanego und, für Kliniken, Klinikbewertungen.de sammeln ebenfalls Bewertungen. Die Arztsuche der Weissen Liste ist seit 2022 abgeschaltet, das ganze Projekt hat die Bertelsmann Stiftung 2024 beendet.

Rechtlich hat der Bundesgerichtshof mehrfach über Arztportale entschieden. 2014 lehnte er den Anspruch eines Arztes ab, seine Daten löschen zu lassen; verlangen kann er die Löschung „unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen“ (BGH, VI ZR 358/13). 2016 entschied er, dass das Portal bei einem bestrittenen Behandlungskontakt Belege vom Bewertenden verlangen muss, „wie etwa Bonushefte, Rezepte“ (BGH, VI ZR 34/15). 2018 gab er einer Ärztin recht, die ihren Eintrag löschen lassen wollte: das Portal blendete auf Profilen nicht zahlender Ärzte als „Anzeige“ gekennzeichnete Konkurrenten ein, auf den Profilen zahlender nicht, und verließ damit seine Stellung als „neutraler“ Informationsmittler (BGH, VI ZR 30/17). Und 2021 hielt er fest, dass Ärzte es „grundsätzlich hinzunehmen“ haben, „in einem Bewertungsportal geführt und dort bewertet zu werden“ (BGH, VI ZR 488/19).

Antworten auf Bewertungen sind in Praxen heikler als in den meisten Branchen: schon die Bestätigung, dass jemand Patient war, ist eine Information, die nicht öffentlich gehört.

Anwalt-Bewertungen: Kanzleien

Neben Google sammeln anwalt.de und KennstDuEinen Bewertungen über Kanzleien. Die Bedingungen von anwalt.de konnten wir am 4. Oktober 2026 nicht abrufen, die Seite wies den Abruf ab. Für KennstDuEinen gilt dasselbe wie im Handwerk: eintragen kostenlos, antworten nur im bezahlten Eintrag.

Für Kanzleien gilt beim Antworten dieselbe Regel wie für Praxen: kein Wort darüber, ob jemand Mandant war. Die Bundesrechtsanwaltsordnung sagt in § 43a Abs. 2: „Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist.“ (§ 43a BRAO)

Autohäuser und Werkstätten

AutoScout24: „Ein Nutzer kann Ihr Autohaus nur bewerten, nachdem er Sie über das Kontaktformular auf AutoScout24 angeschrieben hat.“ Käufer deiner Fahrzeuge kannst du außerdem selbst einladen, ab dem Löschen des Fahrzeugs 30 Tage lang; bewerten kann also, wer dich über AutoScout24 angeschrieben hat oder bei dir gekauft hat und eingeladen wurde. Kommentieren kannst du Bewertungen, wenn du angemeldet bist.

mobile.de verlangt ebenfalls einen Kontakt: Jede Händlerbewertung muss laut mobile.de auf einem Kontakt beruhen, den das Portal sehen kann. Nach einem Kauf kann der Händler den Käufer 30 Tage lang per E-Mail zur Bewertung einladen.

Einzelhandel und Online-Shops

Trustpilot ist offen: jeder mit einer echten Erfahrung kann bewerten, auch ohne Einladung. Trustpilot schreibt: „An experience doesn't necessarily mean a purchase“. Den Unternehmenszugang gibt es kostenlos, mit Antworten auf Bewertungen. Was der kostenlose Zugang sonst enthält, steht in Trustpilot für lokale Unternehmen.

Trusted Shops ist vor allem für Online-Shops gedacht; die bezahlte Mitgliedschaft kostet eine Monatsgebühr. Bewertet werden kann jeder Shop, auch ohne Mitgliedschaft. Geprüft, ob eine Bewertung auf einem Kauf beruht, wird aber nur bei zahlenden Mitgliedern, und nur diese Bewertungen zählen in die Gesamtnote: „In die Gesamtnotenberechnung der Paid Business Mitglieder gehen nur verifizierte Bewertungen ein.“

Was das für deinen Betrieb heißt

  • Google zuerst. Sucht jemand bei Google nach deinem Betrieb, erscheint dein Unternehmensprofil, samt Bewertungen und womöglich denen anderer Portale.
  • Dann ein, höchstens zwei Branchenportale. Lieber zwei gepflegte Profile als fünf verwaiste. Ein Portal, auf dem Bewertungen nur nach einer Buchung möglich sind, füllt sich mit den Buchungen, die über das Portal laufen; ein offenes Portal wie Trustpilot oder KennstDuEinen vor allem, wenn du einlädst.
  • Die Regeln je Portal unterscheiden. Bei Google darfst du um Bewertungen bitten, ohne Gegenleistung und ohne nur Zufriedene auszusuchen (Google-Bewertungsrichtlinien). Bei Yelp darfst du gar nicht bitten. Auf Tripadvisor gelten eigene Antwortregeln.
  • Prüfe, ob du antworten kannst. Bei KennstDuEinen geht das nur im bezahlten Eintrag, bei ImmoScout24 haben wir keine Antwortfunktion gefunden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bewertungsportale sind die wichtigsten?

Für die meisten lokalen Betriebe Google, weil dein Unternehmensprofil dort auch Bewertungen anderer Portale zeigen kann. Danach hängt es an der Branche. Naheliegend sind Tripadvisor für Restaurants und Hotels, Booking.com für Unterkünfte, Treatwell oder Planity für Salons, Jameda für Arztpraxen, ImmoScout24 für Makler, AutoScout24 und mobile.de für Autohäuser, Trustpilot oder Trusted Shops für Online-Shops.

Kann ich verhindern, dass mein Betrieb auf einem Portal steht?

Meist nicht. Google sagt ausdrücklich, dass sich Rezensionen anderer Websites im Unternehmensprofil nicht verhindern lassen. Für Arztportale hat der Bundesgerichtshof 2021 entschieden, dass Ärzte es grundsätzlich hinnehmen müssen, dort geführt und bewertet zu werden; anders lag es 2018, weil das Portal nur zahlende Ärzte vor eingeblendeter Konkurrenz schützte. Gegen einzelne unwahre oder beleidigende Bewertungen kannst du vorgehen. Bei den Bewertungen selbst gibt es eine Ausnahme: auf ImmoScout24 kannst du ihre Anzeige abschalten, dann aber für alle zugleich.

Sind Bewertungen auf Portalen mit Buchung glaubwürdiger?

Solche Bewertungen sind an einen echten Vorgang gebunden: bei Booking.com an eine Buchung, bei MyHammer an einen Auftrag, bei AutoScout24 an eine Anfrage oder einen Kauf. Offene Portale wie Trustpilot lassen jede Erfahrung zu. Beides hat seinen Platz; wichtig ist, dass du weißt, welche Sorte du vor dir hast.

Darf ich auf jedem Portal um Bewertungen bitten?

Nein. Bei Google ja, nach Googles Regeln. Bei Yelp ausdrücklich nicht. Bei den meisten Portalen mit Buchung kommt die Einladung vom Portal; bei AutoScout24, mobile.de und ImmoScout24 kannst du Käufer und Auftraggeber zusätzlich selbst einladen.

Bewertungen von mehreren Portalen an einem Ort

In jedem buchbaren Paket holt Regiofy deine Bewertungen von Google, Tripadvisor und Trustpilot an einen Ort und schlägt Antworten vor, die du selbst auf dem jeweiligen Portal einsetzt. Die übrigen Portale aus dieser Übersicht bindet Regiofy heute nicht an.

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