Google-Bewertung anonym: was geht, was Betriebe tun

Team Regiofy

7. Oktober 2026

Eine Bewertung von „Eager Elf“ oder „M. K.“, und du hast keine Ahnung, wer das war. Das wirkt wie eine anonyme Bewertung. Ganz anonym ist sie nicht: Google lässt keine anonymen Bewertungen zu, erlaubt aber seit November 2025 einen selbst gewählten Anzeigenamen.

Dieser Beitrag erklärt, was hinter dem Namen steckt, was du als Betrieb siehst und welche Wege du hast, wenn die Bewertung nicht von einem Kunden stammt. Er erklärt die Abläufe bei Google und die Grundzüge der Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du rechtlich gegen eine Bewertung vorgehen willst, sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Kann man bei Google anonym bewerten?

Nein. In Googles Hilfe steht: „Alle Rezensionen sind öffentlich und für jeden sichtbar. Sie können nicht anonym veröffentlicht werden.“ (Rezensionen schreiben, bearbeiten und löschen) Wer bewerten will, braucht ein Google-Konto und muss angemeldet sein.

Was sich geändert hat, ist der Name, der neben der Bewertung steht. Am 19. November 2025 hat Google angekündigt: „If you prefer not to use your real name, you can now choose a nickname and profile picture to be associated with your reviews“, als Beispiele nennt Google „Eager Elf“ und „Julia Loves Sweets“ (Google-Blog). Laut demselben Beitrag begann die weltweite Einführung im November 2025, auf Android, iOS und am Computer.

In Google Maps setzt man dafür unter Meine Beiträge und Profil bearbeiten ein Häkchen bei „Einen benutzerdefinierten Anzeigenamen und ein benutzerdefiniertes Bild für Beiträge verwenden“. Der gewählte Name erscheint dann bei Rezensionen in Google Maps (Google Maps-Hilfe).

Was ein Spitzname für dich als Betrieb bedeutet

Für Google bleibt die Person bekannt. Google schreibt zur Einführung: „no matter what nickname you use publicly, reviews are still associated with your Google Account behind the scenes.“ Die Prüfung auf gefälschte Bewertungen läuft also mit dem Konto, nicht mit dem Spitznamen.

Für dich bleibt sie oft unbekannt. Laut Googles Hilfe sehen andere bei einer Rezension den Namen, die übrigen Rezensionen sowie Fotos und Videos der Person auf Google Maps. Einen Weg, bei Google nach dem echten Namen zu fragen, beschreiben die Hilfeseiten, die wir gelesen haben, nicht. Kontakt aufnehmen kannst du auch nicht: „Sie können Personen, die eine unangemessene Rezension verfasst haben, nicht kontaktieren und die Rezensionen anderer Personen nicht direkt löschen.“ (Rezensionen schreiben, bearbeiten und löschen)

Ein Spitzname ist kein Verstoß. Den Anzeigenamen frei zu wählen, ist ausdrücklich vorgesehen. In Deutschland verlangt das Gesetz sogar, dass digitale Dienste eine Nutzung „anonym oder unter Pseudonym“ ermöglichen, soweit das technisch möglich und zumutbar ist (§ 19 Abs. 2 TDDDG). Eine Bewertung zu melden, nur weil kein Klarname dasteht, führt deshalb zu nichts.

Erst prüfen: war es vielleicht doch ein Kunde?

Bevor du handelst, lohnt ein Blick in die eigenen Unterlagen. Passt die Beschreibung zu einem Termin, einer Bestellung, einem Tag mit viel Betrieb? Wer unter Spitznamen bewertet, kann trotzdem wirklich da gewesen sein. Dann ist die Bewertung keine Fälschung, sondern eine echte Meinung mit einem anderen Namen darüber.

Für eine schlechte, aber ehrliche Bewertung ist die öffentliche Antwort der bessere Weg. Google benachrichtigt die Person, sobald du geantwortet hast (Auf Rezensionen antworten), und alle anderen lesen mit. Wie das gut klappt, steht in Auf Google-Bewertungen antworten.

Wenn die Bewertung nicht von einem Kunden stammt

Weg 1: bei Google melden

Googles Richtlinien verlangen: „Alle Beiträge bei Google Maps müssen auf Erfahrungen beruhen, die tatsächlich an einem Ort oder mit einem Unternehmen gemacht wurden.“ Ausgeschlossen sind auch Bewertungen, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, etwa von Mitbewerbern oder heutigen und früheren Mitarbeitenden (Richtlinien für Nutzerbeiträge). Melden kannst du so:

  1. Rufe dein Unternehmensprofil auf.
  2. Wähle Rezensionen lesen.
  3. Wähle neben der Bewertung Melden und dann den Grund.

Den Stand siehst du im Tool zum Verwalten von Bewertungen. Google schreibt: „Die Überprüfung von Rezensionen dauert in der Regel mehrere Tage.“ Lehnt Google ab, kannst du einmal Einspruch einlegen (Unangemessene Rezensionen melden). Woran du gefälschte Bewertungen erkennst, steht in Gefälschte Google-Bewertungen erkennen und melden.

Weg 2: Entfernung aus rechtlichen Gründen beantragen

Für Bewertungsportale hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2022 entschieden: „Bei einem Bewertungsportal (hier: Hotelbewertungsportal) reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen.“ (BGH, Urteil vom 9. August 2022, VI ZR 1244/20) Bei der Frage, wie viel Prüfung einem Portal zuzumuten ist, berücksichtigt das Gericht auch, dass Bewertungen rechtlich zulässig unter Pseudonym abgegeben werden können. Das erschwere es dem Betroffenen erheblich, unmittelbar gegen die Person vorzugehen.

Google schreibt für Deutschland selbst: „Unternehmen können oftmals einfach angeben, dass sich ein Rezensent nicht als Kunde bzw. geschäftlicher Kontakt verifizieren lässt“ (Einspruch gegen Entfernung einer Bewertung in Deutschland). Nach der Meldung stellst du den Antrag über Googles Hilfe zu rechtlichen Problemen. Die Grenze: Weißt du, dass die Person Kunde war, behauptest du mit „kein Kunde“ wissentlich etwas Falsches.

Wie es danach weitergeht, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main 2026 für ein Bewertungsportal genauer gefasst. Legt die bewertende Person dem Portal Unterlagen über den Geschäftskontakt vor, muss das Portal sie dem Betrieb zugänglich machen, „ggf. anonymisiert“. Das Portal darf die Prüfung nicht für sich behalten und dem Betrieb nur versichern, sie sei positiv ausgefallen (Pressemitteilung zu 16 W 40/26).

Zwei Folgen solltest du kennen: Die Person kann nach der Entfernung benachrichtigt werden und mit Belegen Einspruch einlegen, und in Deutschland zeigt Google im Profil in einer Spanne an, wie viele Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden (Hinweis auf entfernte Rezensionen). Mehr dazu steht in Google-Bewertungen löschen lassen.

Kann ich herausfinden, wer dahintersteckt?

Nur in engen Grenzen und nur über ein Gericht. Das Gesetz erlaubt einem Dienst wie Google, Daten eines Nutzers herauszugeben, wenn das nötig ist, um zivilrechtliche Ansprüche wegen bestimmter rechtswidriger Inhalte durchzusetzen, etwa bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Nötig ist „eine vorherige gerichtliche Anordnung“, zuständig ist das Landgericht, die Kosten der Anordnung trägst du (§ 21 TDDDG).

Für die meisten schlechten Bewertungen greift das nicht. Der BGH hat 2025 klargestellt, dass die Auskunft voraussetzt, dass der Inhalt einen der genannten Straftatbestände erfüllt. Und: „Ist die beanstandete Äußerung als Werturteil zu qualifizieren, scheidet eine Verwirklichung der Tatbestände der §§ 186, 187 StGB aus.“ (BGH, Beschluss vom 11. März 2025, VI ZB 79/23) Eine Bewertung wie „schlechter Service“ ist ein Werturteil. Wer den Namen will, um sich mit der Person auseinanderzusetzen, kommt damit in der Regel nicht weiter. War es kein Kunde, ist der Weg über den fehlenden Kundenkontakt meist der kürzere.

Was du nicht tun solltest

  • Raten und öffentlich zuordnen. Eine Antwort wie „Wir wissen, dass Sie Herr X sind“ kann falsch sein und macht aus einer Bewertung einen Streit, den alle mitlesen.
  • Die Person bedrängen, wenn du glaubst, sie erkannt zu haben. Kontakt über Google ist nicht vorgesehen, und Googles Richtlinien untersagen Betrieben, „Negative Rezensionen zu verhindern oder zu verbieten“; Druck auf die Person läuft darauf hinaus. Auch ein Rabatt gegen das Löschen ist kein Ausweg (Richtlinien für Nutzerbeiträge).
  • Mit eigenen Bewertungen gegenhalten. Bewertungen von dir, deinem Team, Freunden oder Familie sind Interessenkonflikte und werden entfernt. Auch gezielt nur zufriedene Kunden um eine Bewertung zu bitten, verbietet Google.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Google-Bewertung anonym abgeben?

Nein. Jede Bewertung hängt an einem Google-Konto. Seit November 2025 kannst du aber einen eigenen Anzeigenamen und ein eigenes Bild wählen, die dann statt deines Kontonamens neben der Bewertung stehen.

Sieht der Betrieb meinen echten Namen, wenn ich einen Spitznamen nutze?

Öffentlich steht bei Rezensionen der gewählte Name. Google kennt dein Konto trotzdem. Herausgeben darf Google Nutzerdaten an einen Betrieb nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und nach einer gerichtlichen Anordnung.

Kann ich eine Bewertung löschen lassen, weil sie anonym ist?

Nein, ein Spitzname allein ist kein Grund. Entscheidend ist der Inhalt: ein Verstoß gegen Googles Richtlinien, fehlender Kundenkontakt oder eine rechtswidrige Aussage.

Wie schreibe ich selbst eine Google-Bewertung?

Die Schritte für Computer, Android und iPhone stehen in Google-Bewertung schreiben.

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