Google-Bewertungen kaufen: Risiken und Rechtslage

Team Regiofy

2. Oktober 2026

Wer „Google-Bewertungen kaufen“ sucht, findet vor allem Angebote: Pakete mit fünf, zwanzig oder hundert Sternebewertungen, schnell geliefert. Die Idee ist verständlich. Ein Profil mit wenigen Bewertungen wirkt leer, und echte Bewertungen kommen langsam.

Dieser Beitrag zeigt, was Google zu gekauften Bewertungen sagt, was mit einem Profil passieren kann und was das deutsche Wettbewerbsrecht dazu regelt. Am Ende steht, wie du ohne Kauf zu mehr Bewertungen kommst. Der Beitrag erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was Google zu gekauften Bewertungen sagt

Googles Richtlinie für Beiträge in Google Maps beginnt den Abschnitt über gefälschte Interaktionen so: „Alle Beiträge bei Google Maps müssen auf Erfahrungen beruhen, die tatsächlich an einem Ort oder mit einem Unternehmen gemacht wurden. Gefälschte Interaktionen sind nicht zulässig und werden entfernt.“ Ausdrücklich dazu zählen „Rezensionen oder Bewertungen, für die direkt oder in Form von Sachleistungen bezahlt wurde“ (Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte).

Gekauft heißt dabei nicht nur: bei einem Anbieter bestellt. Dieselbe Richtlinie verbietet Unternehmen, Anreize zu bieten, „etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension“. Ein Gutschein für eine Bewertung fällt also genauso darunter wie ein Paket aus dem Internet. Auch Bewertungen aus deinem Umfeld sind heikel. Als Ursachen eines Interessenkonflikts nennt Google unter anderem „eine aktuelle oder frühere Beschäftigung“ und „familiäre Beziehungen“. Bewertungen von deinem Team oder deiner Familie sind deshalb ebenfalls nicht zulässig.

Auch wenn ein Anbieter verspricht, die Bewertungen kämen von echten Konten, ändert das nichts. Entscheidend ist nicht, wer das Konto hält, sondern ob hinter der Bewertung eine echte Erfahrung steht und ob für sie bezahlt wurde.

Was mit deinem Profil passieren kann

Gekaufte Bewertungen entfernt Google nicht nur einzeln. Für Unternehmen, die gegen die Richtlinie zu gefälschten Interaktionen verstoßen, beschreibt Google Einschränkungen des ganzen Profils. Als Beispiele nennt Google (Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstößen):

  • „Im Unternehmensprofil können für eine bestimmte Zeit keine neuen Rezensionen oder Bewertungen veröffentlicht werden.“
  • „Bestehende Rezensionen oder Bewertungen sind für eine bestimmte Zeit nicht mehr im Unternehmensprofil sichtbar.“
  • „Im Unternehmensprofil wird eine Warnung angezeigt, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.“

Dazu schreibt Google: „Außerdem werden die betreffenden Rezensionen entfernt.“ Über geplante Einschränkungen informiert Google per E-Mail, und du kannst Einspruch einlegen. Google schreibt „können“: Welche Einschränkung im Einzelfall kommt und wie lange sie gilt, nennt Google nicht.

Der dritte Punkt ist der teuerste. Eine Warnung im Profil sehen genau die Menschen, die du mit den gekauften Bewertungen überzeugen wolltest.

Was das deutsche Recht sagt

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht eine Liste von Handlungen, die gegenüber Verbrauchern „stets unzulässig“ sind. Nummer 23c dieser Liste lautet: „die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung“ (Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG). Was „gefälscht“ heißt, legt die Nummer nicht fest; Bewertungen ohne echte Erfahrung dahinter sind der eindeutige Fall. Wer sie in Auftrag gibt, um mehr zu verkaufen, handelt gegenüber Verbrauchern stets unzulässig. Ob auch eine bezahlte Bewertung von echter Kundschaft darunter fällt, sagt Nummer 23c nicht; andere Vorschriften des UWG, etwa § 5a Absatz 4 zu nicht kenntlich gemachten kommerziellen Zwecken, können greifen. Bei Google ist sie in jedem Fall verboten.

Was daraus folgen kann, regelt § 8 UWG: Wer so handelt, „kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden“ (§ 8 UWG). Diese Ansprüche haben unter anderem Mitbewerber, eingetragene Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie die Industrie- und Handelskammern. Das Gesetz sieht vor, zuerst abzumahnen; ist die Abmahnung berechtigt und formgerecht, kann der Abmahnende „Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen“ (§ 13 UWG). Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist außerdem Mitbewerbern zum Ersatz des Schadens verpflichtet, unter Umständen auch Verbrauchern, die sich wegen der Bewertungen anders entschieden haben (§ 9 UWG).

Auf eine Agentur abschieben lässt sich das nicht. Nummer 23c nennt ausdrücklich schon die Beauftragung. Zudem richten sich Unterlassung und Beseitigung nach § 8 Absatz 2 UWG gegen den Inhaber des Unternehmens, wenn Mitarbeiter oder Beauftragte handeln; ob eine Agentur dazu zählt, hängt vom Einzelfall ab. Der Wortlaut: „Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so sind der Unterlassungsanspruch und der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet.“

Wenn ein Mitbewerber Bewertungen kauft

Fällt dir bei einem Mitbewerber eine Häufung verdächtiger Bewertungen auf, kannst du sie bei Google melden. Google zählt zur Manipulation ausdrücklich Inhalte, „die ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen aufweisen und darauf hindeuten, dass versucht wird, die Bewertung eines Ortes zu manipulieren“. Woran du gefälschte Bewertungen erkennst, steht in Gefälschte Google-Bewertungen erkennen und melden.

Als Mitbewerber kannst du nach § 8 UWG selbst Ansprüche haben. Ob sich ein solcher Schritt lohnt und was du dafür belegen musst, klärst du mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Was stattdessen wirkt

Google erlaubt ausdrücklich, um Bewertungen zu bitten. Gestattet ist laut Google: „Veröffentlichungen von Inhalten erbitten oder fördern, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreize dafür zu bieten oder zu versuchen, die Bewertung oder den Inhalt der Rezension zu beeinflussen“. Drei Grenzen gehören dazu:

  • Alle fragen, nicht nur die Zufriedenen. Google verbietet, „Kunden gezielt um positive Rezensionen“ zu bitten.
  • Vor Ort nicht verlangen oder drängen. Googles Richtlinie verbietet, Kundschaft zum Bewerten aufzufordern oder unter Druck zu setzen, solange sie noch vor Ort ist; in der englischen Fassung heißt es enger „require or pressure“, also verlangen oder unter Druck setzen. Ein Aufsteller, den Kunden scannen können, wann sie möchten, verlangt nichts.
  • Keinen Inhalt vorgeben. Händler dürfen „nicht verlangen, dass bestimmte Inhalte eingeschlossen werden“.

Innerhalb dieser Grenzen hilft vor allem, den Weg kurz zu machen. Google schlägt selbst vor, Kunden zu bitten, einen Google-Link anzuklicken oder einen QR-Code zu scannen (Tipps für mehr Rezensionen). Wie du die Bitte formulierst, steht mit Vorlagen für E-Mail, SMS und Gespräch in Kunden um eine Google-Bewertung bitten. Wie ein QR-Code auf Aufsteller, Karte oder Beleg funktioniert und wo Googles Grenze vor Ort liegt, zeigt QR-Code für Google-Bewertungen vor Ort. Wissen deine Kunden nicht, wie Bewerten bei Google geht, gib ihnen Google-Bewertung schreiben als Link mit.

Häufig gestellte Fragen

Ist es verboten, Google-Bewertungen zu kaufen?

Google verbietet bezahlte Bewertungen in seiner Richtlinie und entfernt sie. Nach dem UWG ist die Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen, jedenfalls solcher ohne echte Kundenerfahrung, zur Verkaufsförderung gegenüber Verbrauchern stets unzulässig (Anhang Nummer 23c). Mitbewerber, Verbände und Kammern können dann Beseitigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung verlangen.

Darf ich für eine Bewertung einen Rabatt oder ein Geschenk anbieten?

Nein. Google zählt Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und Dienstleistungen als Gegenleistung für eine Rezension zu den verbotenen Anreizen. Das gilt auch, wenn die Bewertung ehrlich ausfällt.

Dürfen mein Team, Freunde oder Familie mein Unternehmen bewerten?

Google nennt als Interessenkonflikt ausdrücklich „eine aktuelle oder frühere Beschäftigung“ und „familiäre Beziehungen“. Solche Bewertungen sind nicht zulässig. Auch „persönliche Verbindungen“ nennt Google als möglichen Interessenkonflikt; das kann Freundinnen und Freunde treffen, selbst wenn sie wirklich bei dir eingekauft haben.

Was passiert, wenn Google gekaufte Bewertungen entdeckt?

Google entfernt die betreffenden Rezensionen und kann das Profil einschränken: neue Bewertungen für eine Zeit sperren, bestehende für eine Zeit ausblenden oder eine Warnung anzeigen, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Gegen eine Einschränkung kannst du Einspruch einlegen.

Mein Profil hat kaum Bewertungen. Was bringt am schnellsten welche?

Jeden Kunden fragen, mit einem direkten Link oder einem QR-Code, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem die Erfahrung noch frisch ist. Vorlagen dafür stehen in Kunden um eine Google-Bewertung bitten.

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